Lehrgeld

Nur damit ihr das wisst, liebe Leute: Die Schweiz hat eine richtige, ordentliche Grenze! Da geht nix durch. Ihr da EU, wir hier Schweiz. Klar?!

Ein Freund bot mir an, mir eine Kollektion auf ebay ersteigerter Vergrösserungs-, UV- und Polfilterlinsen auszuleihen, damit ich herausfinden kann, ob eine davon als Substitut oder Vertröster für das zu teure Makroobjektiv geeignet wäre. Er hat den Wahn schon mitgemacht – den Wahn, alles an der neuen tollen DSLR mal ausprobieren zu wollen. Man kann es sich nämlich auch zum Hobby machen, auf den entsprechenden Versteigerungsplattformen nach etwas zu suchen, dass auf die eigene Kamera passt, tolle Bilder macht und finanzierbar ist. Zum Fotografieren kommt man so erstmal meist nicht.

Fl…Klaus, nennen wir ihn mal so, bot mir also an, mir ein Päckchen mit seinen gesammelten Linsen-Schätze und ein Balgengerät zu schicken. Ich riet ihm, auf das Formular, dass man einem Paket, wenn man es in das ferne Ausland schicken will, kleben muss, zu schreiben, dass es sich hierbei um ein Geschenk handele. Eigentlich war sogar das übertrieben – „Leihgabe“ ist nur leider auf diesen Formularen keine Ankreuz-Option. Was er für einen Geldwert angeben solle, fragt Klaus mich…

Nun – an der deutsch-schweizerischen Grenze muss alles unter 300 Euro nicht verzollt werden. Und genau das sagte ich ihm auch.

Eine nette Post-Angestellte hat mich dann heute belehrt. Als Person darf man zwar Dinge im Wert bis 300 Euro unverzollt über die Grenze schleppen – per Post dürfen es aber nicht mehr als 100 Euro sein.

Klaus hatte einen Wert von 185 Euro in das Formular eingetragen. 7.6% Mehrwertsteuer auf umgerechnet 301 CHF Warenwert sind 22.90 CHF. Plus der Bearbeitungsgebühr von horrenden 18 CHF. Ich habe für diese Leihgabe nun also 40.90 CHF bezahlt… (wie viele der geschickten Linsen hätte ich dafür wohl auf ebay bekommen?)

Ich frage die nette Post-Angestellte, ob ich denn Einspruch einlegen könne, denn immerhin wäre die Ware ja sozusagen Third-Hand und der jetzige Wert möglicherweise deutlich unter dem angegebenen Wert von 185 Euro. Natürlich könne ich das. Und wenn ich zusätzlich noch die Rechnungen für das Vergrösserungslinsenset, die zwei UV-Filter, den Polfilter, den Retroadapter und das Balgengerät von meinem Bekannten einreichen würde, hätte ich sogar richtig Chancen, Recht und eine Rückerstattung zu bekommen!

Die Bearbeitungsgebühr läge allerdings bei 30 CHF, denn immerhin habe sich die Post ja nichts zu Schulden kommen lassen, sagt die nette Post-Angestellte.

Notiz an mich selbst: Packing Station hinter der Grenze organisieren – das Benzin da rüber kostet weniger Geld und weniger Nerven.

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